Compliance - Unique Moments

Compliance

Gadget Entertainment Group AG (Gadget) Hinweisgebersystem

Integrität, Verlässlichkeit, Respekt und Vertrauen haben für Gadget höchste Priorität. Diese Werte sind integraler Bestandteil unseres unternehmerischen Handelns und wichtige Voraussetzungen für unseren unternehmerischen Erfolg und für das Vertrauen unserer Mitarbeitenden, Kunden, Geschäftspartner und Aktionäre.

Gadget duldet keine Verstösse gegen geltendes Recht, interne Richtlinien oder den Gadget Verhaltenskodex (Code of Conduct). Daher ist es wichtig, so rasch wie möglich vom potenziellen Fehlverhalten eigener Mitarbeitender oder Lieferanten zu erfahren und dieses zu unterbinden.

Gadget betreibt hierzu in Zusammenarbeit mit dem Mutterkonzern CTS EVENTIM ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem für den gesamten CTS EVENTIM Konzern. Mitarbeitende sowie Dritte, darunter Kunden und Lieferanten, haben damit die Möglichkeit, über vertrauliche Meldewege auf mögliche Verstösse hinzuweisen und so zu deren Aufklärung beizutragen.

Prinzipien

Tragende Säule des Hinweisgebersystems ist das Prinzip des fairen Verfahrens. Dazu gehört auch, dass Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation bestehen.

Gadget wird keine Massnahmen ergreifen, um die Identität von anonymen Hinweisgebenden in Erfahrung zu bringen. Auch die Benachteiligung von Hinweisgebenden und allen Personen, die zur Untersuchung potenziellen Fehlverhaltens in der Gruppe beitragen, wird nicht toleriert.

Untersuchungen werden grundsätzlich mit höchster Vertraulichkeit und unter Wahrung der Anonymität der Hinweisgebenden durchgeführt. Für die Betroffenen gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung, bis ein Verstoss nachgewiesen ist. Informationen werden in einem fairen, zügigen und geschützten Verfahren verarbeitet.

Wie werden Meldungen bearbeitet?

Gadget prüft alle eingehenden Meldungen auf mögliche schwerwiegende Regelverstösse durch Mitarbeitende oder Lieferanten der Gadget Gruppe.

Die Hinweise werden zeitnah bearbeitet und sorgfältig und systematisch ausgewertet. Sofern sich ein Anfangsverdacht für einen möglichen Verstoss ergibt, wird eine geeignete (interne oder externe) Stelle mit der Untersuchung des Falles beauftragt. Anschliessend werden die Untersuchungsergebnisse durch Gadget bewertet und bei festgestelltem Fehlverhalten wird eine Sanktionsempfehlung ausgesprochen. Gegebenenfalls werden die Strafverfolgungsbehörden informiert.

Hinweisgebende werden gemäss den gesetzlichen Vorschriften zeitnah über den Bearbeitungsstand und das Ergebnis einer möglichen Untersuchung informiert.

Mögliche Menschenrechts- und Umweltverstösse einschliesslich gravierender Risken können ebenfalls über das Hinweisgebersystem gemeldet werden. Gadget informiert dann die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt prüfen und bearbeiten.

Eine Meldung abgeben

Unser Hinweisgebersystem bietet verschiedene Wege, um potenzielles Fehlverhalten zu melden.

Unabhängig davon besteht ein gesetzlich verankertes Recht sich, wie unten beschrieben, jederzeit an die zuständigen Behörden zu wenden.

1. Online Meldeweg: Compliance Helpline

Es gibt die Möglichkeit, über die internetbasierte, mehrsprachige Kommunikationsplattform Compliance Helpline eine Meldung abzugeben. Das System ist vertraulich und geschützt. CTS EVENTIM nutzt hierfür ein Hinweisgebersystem der Firma Deloitte.

2. Per E-Mail

compliance@gadget.ch

3. Postalisch, telefonisch und persönlich

Vertraulich
Compliance
Gadget Entertainment Group AG
Heiligkreuzstrasse 9
9008 St.Gallen

Tel. +41 58 225 85 70

Bitte vorab einen Termin per E-Mail an compliance@gadget.ch vereinbaren.

4. Externer Meldeweg

Externe Meldestellen auf nationaler Ebene in der Schweiz

In der Schweiz gibt es keine externen Meldestellen auf nationaler Ebene.

Externe Meldewege von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der EU
Organe, Einrichtungen, Ämter oder Agenturen der Europäischen Union